AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen gegenüber Verbrauchern

1  ALLGEMEINES

Nachstehende Bedingungen gelten für alle Verträge und Lieferungen, sofern sie nicht mit unserer ausdrücklichen Zustimmung abgeändert worden sind. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur dann, wenn wir ihnen ausdrücklich zustimmen.

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf die zwischen Ihnen und uns, der Firma Deutsche Schmuck und Uhren GmbH (Handelsregister Mannheim, UST-ID Nr. DE223678588) vertreten durch Christine Köhle-Wichmann.

2  ANGEBOT

Unsere Angebote sind freibleibend. Stellen wir dem Käufer Zeichnungen oder technische Unterlagen über den zu liefernden Kaufgegenstand zur Verfügung, so bleiben diese unser Eigentum. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder telefonisch bestätigen oder den Kaufgegenstand geliefert haben. Wir sind verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich nach Klärung der Lieferbarkeit schriftlich oder telefonisch mitzuteilen.

Zusicherung von Eigenschaften, Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.

3  PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Der Kaufpreis ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, sofort und ohne Abzug der Zahlung fällig. Eine abweichende Fälligkeit bedarf in jedem Falle eines gesonderten Hinweises in der Rechnung. Sind bei Verträgen mit einer voraussichtlichen Lieferzeit von mehr als einem Monat wesentliche Kostensteigerungen bei dem Kaufobjekt eingetreten, können im Wege einer individuellen Vereinbarung mit dem Kunden erneute Verhandlungen über den Kaufpreis geführt werden.

Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Mahngebühren in Rechnung zu stellen. Ab der zweiten Mahnung können zusätzliche Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet werden.

Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten und von uns anerkannt sind. Außerdem ist der Käufer zur Ausübung eines Rückhaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4  EIGENTUMSVORBEHALT

Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Erfüllung unserer sämtlichen Ansprüche gegen den Kunden unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir nach angemessener Fristsetzung und Ablehnungsandrohung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5  REPARATUREN

Für die Aufbewahrung der uns zur Reparatur anvertrauten Gegenstände haften wir bis zu einer Frist von höchstens drei Monaten. Bei Überschreitung dieser Frist wird der Kunde von uns schriftlich zur Abholung aufgefordert. Wird die Sache auch dann nicht abgeholt, geht die Gefahr auf den Kunden über. Wir behalten uns für diesen Fall eine Vergütungsklage vor sowie das Recht, die Sache im Rahmen eines Pfandverkaufs zu veräußern. Für Einbruch, Beraubung oder höhere Gewalt können wir keine Haftung übernehmen, gleichgültig ob diese Umstände bei uns oder in Werkstätten eintreten, denen wir die Reparaturen zur Ausführung übergeben haben.

Bei Uhren ist eine Wiederherstellung der Wasserdichtigkeit des Neuzustandes nicht möglich. Ein Wasserdichtigkeitstest ist zwar Bestandteil einer Revision, kann aber den Ursprungszustand nur bedingt wiederherstellen. Daher sollte die Wasserdichtigkeit wenigstens einmal jährlich kontrolliert werden.

Auf von uns überholte Uhren gewähren wir eine Funktionsgarantie von einem Jahr ab Gefahrübergang. Davon ausgeschlossen sind Defekte, die durch äußere Beschädigung oder unsachgemäßen Gebrauch hervorgerufen werden, ebenso Glas- und Federbrüche oder ein Ausfall der Elektronik. Werden uns Schmuckstücke zur Reparatur anvertraut, so werden das Material und die Anzahl der Steine bzw. Perlen schriftlich festgehalten. Beanstandungen des Kunden in Bezug auf Menge, Beschaffenheit und Eigenschaften werden nur akzeptiert, wenn die Zusammensetzung des reparierten Gegenstandes nachweislich vom ursprünglichen Zustand abweicht. Fassarbeiten oder Anfertigungen mit angelieferten Kundensteinen unterliegen immer einem Bruchrisiko, das wir nicht tragen können. Bei Anerkennung eines Schadensfalles sind wir grundsätzlich zur Ersatzlieferung berechtigt. Eine Erstattung in Geldwert ist ausgeschlossen.

6  GEWÄHRLEISTUNG

Die gewöhnliche Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Eine davon abweichende Frist muss auf dem Garantie-schein eingetragen werden. Die Gewährleistungsfrist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mängelrügen, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

Auf die Konstruktion eines in unseren Werkstätten hergestellten Schmuckstücks geben wir eine zweijährige Garantie, allerdings unter folgenden Bedingungen: Ein Schmuckstück ist übermäßigen mechanischen Beanspruchungen nicht gewachsen und muss entsprechend sorgfältig behandelt werden. Wir empfehlen, Schmuck wenigstens einmal im Jahr zur Revision zu uns zu bringen, damit wir ihn fachmännisch reinigen und die Fassungen, Krappen und Verschlüsse kontrollieren können.

Ist die Kaufsache mit einem Mangel behaftet, so hat uns der Käufer unverzüglich davon zu unterrichten. Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung ist der Garantieschein vorzulegen. Wir sind nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Mängelbeseitigung verpflichten wir uns, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. Bei Fehlschlagen der Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung ist der Käufer berechtigt, eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen oder den Ver-trag rückgängig zu machen. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.

Für den Verlust oder die Beschädigung von Edelsteinen beim Tragen können wir keine Gewährleistung übernehmen. Das gilt auch für Edelsteine, die uns zur Umarbeitung vom Kunden angeliefert wurden. Sollten wir (zum Beispiel aus Kulanz) für einen Schadensfall aufkommen, sind wir grundsätzlich zur Ersatzlieferung berechtigt. Eine Erstattung in Geldwert schließen wir aus.

Die kostenlose Mängelbeseitigung bei neuen Uhren umfasst die Beseitigung von Fehlern und/oder den Ersatz von Zubehörteilen, ferner das Nachregulieren der Uhr. Mängel, die durch äußere Beschädigung oder unsachgemäßen Gebrauch hervorgerufen werden, ebenso Glas- und Federbrüche, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Garantie er-lischt, wenn die Uhr einem anderen Betrieb zur Reparatur übergeben wird.

7  ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Münster, wenn der Kunde im Handels-register eingetragener Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sich an unbekanntem Ort oder im Ausland aufhält. Auf die Vertragsbeziehungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Das Haager Kaufrecht wird ausgeschlossen.

8  RECHTSWIRKSAMKEIT

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke im Vertrag ergeben, so berührt das die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht.